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Öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige haben sich einem mehrjährigen Prüfungsverfahren durch die IHK unterzogen, um ihre persönliche Integrität und besondere Sachkunde nachzuweisen.
Sie werden daher von Gerichten und Behörden bevorzugt zur Klärung von Sachverhalten in Prozessen herangezogen.
Als öffentlich bestellter EDV-Gutachter garantiere ich Neutralität und Objektivität
und kann bei Fehlern meiner Gutachten haftbar gemacht werden.
Ich unterliege der ständigen Kontrolle der bestellenden Kammer und bin aufgefordert, mich permanent weiterzubilden.
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