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Um den Wert eines EDV-Systems oder
den Umfang eines Schadens festzustellen, kann nicht nach gutdünken verfahren werden. Für derartige Bewertungen zählt neben der Erfahrung des Sachverständigen auch die Bewertung nach klaren Richtlinien
wie sie z.B. von der Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS für die Sachverständigen erarbeitet wurden.
Dies schafft verlässliche Angaben für: Zeitwert, Verkehrswert, Restwerte, Versicherungswerte, Schadensumfang, etc.,
nicht nur für Versicherungen.
Außerdem bin ich spezialisiert auf Bewertungen zum Thema Internet.
Als federführender Autor des Bewertungsleitfaden „Augsburger Modell” kann ich auch
immaterielle Werte zum Thema Internet, wie z.B. den Domain-Namen feststellen.
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